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 Aufnahmeverfahren

Über die Aufnahme neuer Schüler zu Beginn der Klasse 5 entscheidet ein Aufnahmeausschuss.

Er besteht aus dem/der Schulleiter/in (Vorsitz), dem/der ersten Vorsitzenden/de des Schulvereins, einem Vorstandsmitglied des Vereins, einem/einer Vertreter/in des Lehrerkollegiums und einem/einer Angehörigen des Schulelternrates. Die Entscheidung des Aufnahmeausschusses ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bis zum 31.03. des Kalenderjahres muss von den Erziehungsberechtigten eine Zeugniskopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse  eingereicht werden. Durch die Auswertung der Zeugnisse (Errechnung des Notendurchschnittes – wobei die Hauptfächer doppelt gezählt werden) ergibt sich eine Rangfolge. Geschwisterkinder erhalten einen Bonus. Pädagogische Besonderheiten- soweit bekannt – werden einzeln beraten. Danach ergibt sich die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze. Eine Nachrückerliste wird automatisch erstellt. Nach den Osterferien erhalten die Eltern Nachricht.

Einzelne Aufnahmen und Aufnahmen während des Schuljahres regelt der Schulleiter in eigener Zuständigkeit nach Prüfung der schulrechtlichen Voraussetzungen.

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