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Der Schulverein Jade-Gymnasium e.V.

 

I. Struktur und Aufgaben des Schulvereins "Jade-Gymnasium e.V."

Der Schulverein ist Träger der staatlich anerkannten Ersatzschule  Jade-Gymnasium  mit all den sich daraus ergebenden Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber Schülern, Lehrern und Eltern.

 

Satzungszweck

 In § 2 der Satzung heißt es:

Zweck des Vereins ist der Betrieb eines staatlich anerkannten Gymnasiums in privater Trägerschaft.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch

  • die Vorhaltung von Schulräumlichkeiten
  • die Anstellung des erforderlichen Lehr- und Verwaltungspersonals
  • den Betrieb einer Mediothek und einer Schulmensa
  • die Schulbusbeförderung der Schüler

verwirklicht.

Damit ist der Schulverein

  • Eigentümer der Schulbaulichkeiten
  • Arbeitgeber der beim Verein angestellten Lehrerinnen und Lehrer und der nicht pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • zuständig für alle schulischen Belagen unter Beachtung der schulfachlichen Kontrolle.

Der Schulverein wird finanziert durch

  • Finanzhilfe des Landes Niedersachsen
    Elternbeitrag (Aufnahmegebühr, Vereinsbeitrag, Schulgeld)
  • Spenden

Voraussetzung für ein Schulausbildungsverhältnis zwischen dem Kind und dem Verein ist die Mitgliedschaft eines gesetzlichen Vertreters des Kindes im Verein.

Mitgliederversammlung

Durch die Vereinsmitgliedschaft haben die Eltern Rechte und Einflussmöglichkeiten auf den Schulbetrieb.

Wie in jedem Verein bestimmt die Mitgliederversammlung die grundsätzliche Richtung des Vereines unter Beachtung des Satzungszweckes.

Grundsätzliche Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr
  • Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Schulgeldes
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Schlichtungsausschusses
  • Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern

Die Mitgliederversammlung findet jedes Jahr im November statt.

Vorstand

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen
  • Einberufung der Mitgliederversammlungen
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen
  • Aufstellung eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr
  • Buchführung; Erstellung eines Jahresberichts
  • Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen, wobei für die Einstellung von Lehrkräften die für den öffentlichen Dienst maßgebenden Tarife einzuhalten sind
  • Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern
  • die Berufung von Ausschüssen zur Erledigung besonderer Aufgaben

Der Vorstand tagt in der Regel sechs Mal im Jahr. Dazu gehört eine zweitägige Klausurtagung.

Fazit

Eltern gründeten die Schule 1948 und sind durch den Schulverein bis heute für die gesamte Entwicklung der Schule unter Berücksichtigung der schulfachlichen Vorgaben verantwortlich und haben diese Verantwortung mit großem Engagement für ihre Kinder angenommen, mit dem Ziel:

Eine gute Schule für Ihre Kinder!

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